Ein Therapiehund sollte leicht motivierbar sein Spiel und Übungen auszuführen und gehorsam sein. Er sollte über eine hohe Toleranz und Reizschwelle besitzen, nicht allzu schreckhaft sein, aggressionsarm, weder scheu noch ängstlich noch unsicher sein. Sofern die Wesensmerkmale des Hundes mit dem Therapiehundeprofil übereinstimmen kann theoretisch jede Hunderasse zum Therapiehund ausgebildet werden.
Die Ausbildung Nach positiver Absolvierung der Eignungsprüfung kann mit der Ausbildung gestartet werden.
Sie wird in 5 theoretische und praktische Modulen aufgeteilt: 1: Basis Seminar 2: Modul Altenbereich 3: Modul Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen 4: Modul Kinder 5: Theorie und Prüfungsvorbereitung
Dazu kommen laufend Übungen mit Rollstuhl, Krücken und anderen Hilfsmitteln sowie die regelmäßige Arbeit mit dem Hund am Trainingsplatz.
Nach jedem Modul Wochenende müssen in den jeweiligen Bereich superviedierte Einsätze absolviert werden
Die Abschlussprüfung: Nach positiver Absolvierung aller 5 Module, der superviedierten Einsätze und der Trainingseinheiten am Platz wird die Prüfung, die vom ÖKV vorgegeben wird durch 2 ÖKV geprüfte Richter abgenommen. Es gibt einen Theoretischen- und einen Praktischen Teil, beide müssen positiv abgeschlossen werden. Die Einsatzfähigkeit wird alle 15. Monate durch eine Jährliche Überprüfung sowie laufend tierärztliche Untersuchungen gewährleistet und kann jederzeit aus nachvollziehbaren Gründen und nicht Einhaltung entzogen werden.
Kontakt und Informationen für die Therapiehunde Ausbildung: Elisabeth Pippenbach, 0664/637 7855